Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen:

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen: Bundesrat hat Vernunft walten lassen

Das vom Parlament beschlossene strenge Passivrauchschutzgesetz stellt das Gastgewerbe vor[nbsp]eine grosse Herausforderung. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, GastroSuisse und hotelleriesuisse sind deshalb erleichtert, dass der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung den[nbsp]extremen Verordnungsentwurf des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in einigermassen geordnete Bahnen gelenkt hat.

Die Landesregierung hat erkannt, wie viel auf dem Spiel steht,
vor allem auch in Bezug auf die Arbeitsplätze. Mit dem nun beschlossenen Entwurf wird dem
Willen und Auftrag des Parlamentes Rechnung getragen. Positiv zu werten ist, dass das Verbot von Ausschankanlagen in Fumoirs gestrichen worden ist. Dieses wäre de facto einem Bedienungsverbot gleichgekommen und hätte eine nicht gesetzeskonforme Verschärfung der Bestimmungen über die Hintertür bedeutet.
Sehr störend ist hingegen der Wegfall jeglicher Übergangsbestimmungen. Bereits ab 1. Mai 2010 werden alle Gastbetriebe die baulichen Massnahmen zur Abtrennung von Fumoirs und die[nbsp]Anforderungen an die Belüftung umgesetzt haben müssen. Die Einhaltung dieser Frist wird die Branche überfordern, zumal neben den eigentlichen Umbauten auch Baubewilligungen eingeholt und die Finanzierung sichergestellt werden müssen.

Bauliche Veränderungen müssen zudem ausserhalb der Hochsaison stattfinden, will man die Gäste nicht verärgern, was in der momentan schwierigen wirtschaftlichen Lage Gift für den Tourismus wäre.[nbsp]Der Schweizerische Gewerbeverband, GastroSuisse und hotelleriesuisse fordern die Behörden auf, insbesondere bei der Frage der Übergangsfristen Hand für eine praxisgerechte Lösung zu bieten.

Weitere Auskünfte:
Rudolf Horber, Chefökonom sgv, Telefon 078 813 65 85
Anton Schmutz, Direktor GastroSuisse, Telefon 044 377 53 07
Thomas Allemann, Leiter Wirtschaft und Recht hotelleriesuisse, Telefon 079 607 72 91

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