Eidg. Abstimmung vom 7. März: hotelleriesuisse befürwortet Senkung des BVG-Umwandlungssatzes

[nbsp]Bern (ots) – Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie setzt sich bei der eidgenössischen Abstimmung vom 7. März 2010 für ein Ja zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ein. Diese ermöglicht eine langfristige Sicherung der Renten und sorgt für Fairness unter den Generationen.

[nbsp]Am 7. März entscheidet die Stimmbevölkerung über den Bundesbeschluss zur schrittweisen Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent bis ins Jahr 2015. Die Verbandsleitung von hotelleriesuisse hat für diese Vorlage die Ja-Parole beschlossen und teilt damit die Haltung von Bundesrat und Parlament. Die Reduktion des Umwandlungssatzes ist auf Grund der steigenden Lebenserwartung zwingend notwendig und ermöglicht eine nachhaltige Sicherung der Renten für alle Generationen.

Vorgezogene Sanierung der zweiten Säule

Die steigende Lebenserwartung sowie sinkende Renditen haben zur Folge, dass die 2. Säule schon heute mehr ausgibt, als sie angespart hat. Die vorgesehene Gesetzesänderung ermöglicht es, diese Lücke auf effiziente und faire Art zu schliessen. Ein Nein zur Vorlage dagegen bedeutet, dass die Erwerbstätigen in absehbarer Zeit höhere Beiträge leisten müssen, damit die Renten gesichert sind. Die Rentner könnten nicht mehr die Beträge beziehen, die sie individuell für sich angespart haben. Dies käme einer schleichenden Einführung des Umlageverfahrens gleich – ein Systemwechsel, den hotelleriesuisse vehement ablehnt. Die heutige, auf drei Säulen basierende Altersvorsorge hat sich bestens bewährt und soll auch in Zukunft verlässlich funktionieren. Für hotelleriesuisse ist klar: Um das schweizerische Vorsorgesystem langfristig zu sichern, ist eine Senkung des Umwandlungssatzes unumgänglich.

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