Zur angekündigten Volksinitiative "Für ein liberales Rauchergesetz" der IG Freie Schweizer Wirte:

Zürich (ots) – Am 1. Mai 2010 treten das nationale Gesetz und die Verordnung zum Passivrauchschutz in Kraft. Damit wird der Passivrauchschutz auch in denjenigen Kantonen geregelt, die bisher noch keine kantonalen Bestimmungen aufgestellt haben.

Erste Erfahrungen zeigen, dass vor allem Betriebe mit einem hohen Anteil an Getränkeumsatz stark betroffen sind: beispielsweise Bars, Diskotheken und Lokale mit gut frequentierten Stammtischen sowie insbesondere Kleinstbetriebe. Die Langzeitwirkung auf die Branche kann heute noch nicht abgeschätzt werden.

GastroSuisse hat die politischen Möglichkeiten im Rahmen der kantonalen und nationalen Debatten zum Passivrauchschutz ausgeschöpft. Es bleibt eine Tatsache: die Vorschriften des Passivrauchschutzes stellen unverändert einen massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar, auch wenn GastroSuisse wichtige Korrekturen in der nationalen Gesetzgebung erwirken konnte. Hinzu kommt, dass es viele Kantone gibt, die mit ihren Bestimmungen über die nationale Gesetzgebung hinausgehen.

Nach wie vor herrscht deshalb bei den Mitgliedern von GastroSuisse, die durch das Rauchverbot wirtschaftlich stark beeinträchtigt werden, eine grosse Unzufriedenheit. Aufgrund der Tragweite des Themas und angesichts der zu erwartenden Volksinitiativen der IG Freie Schweizer Wirte einerseits und der Lungenliga anderseits wird GastroSuisse an ihrer Frühjahrskonferenz Ende März 2010 eine erneute Situationsanalyse vornehmen und die Strategie mit den Präsidenten der 26 Kantonalsektionen und der vier Fachgruppen diskutieren und festlegen.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Gegen 21’000 Mitglieder (Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Restaurants und Cafés etc.) gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.

ots Originaltext: GastroSuisse
Internet: www.presseportal.ch

Kontakt:
GastroSuisse
Marketing und Kommunikation
Brigitte Meier-Schmid
Tel.:[nbsp][nbsp][nbsp] +41/44/377’53’53
E-Mail: maco@gastrosuisse.ch[nbsp]

Zurück zum Blog

Ähnliche Beiträge

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen:

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen: Bundesrat hat Vernunft walten lassen

Passivrauchschutz: GastroSuisse legt die Marschrichtung fest

Zürich (ots) – Die politische Lagebeurteilung zum Thema Passivrauchschutz, angesichts zweier sehr...

1 Jahr Rauchverbot: Das Fazit

Vor einem Jahr, am 1. Mai 2010, trat das Rauchverbot in der Schweiz (das Bundesgesetz „Schutz vor...