Wer einen Fussballmatch öffentlich auf Grossbildschirm überträgt, zahlt nur einmal

GastroSuisse begrüsst das heute veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts[nbsp] zum Nutzertarif für Public Viewing. Die Veranstalter von Public Viewing-Anlässen benötigen für die öffentliche Übertragung auf Grossbildschirmen nur eine Bewilligung der Suisa und keine zusätzliche Lizenz.[nbsp][nbsp]
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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2011 schafft Klarheit. Die Vereinigung europäischer Fussballverbände UEFA hat kein spezielles Vorführrecht an der öffentlichen Übertragung ihrer Fussballspiele. Das Public Viewing unterliegt somit der sogenannten[nbsp] Kollektivverwertung. Das bedeutet, dass ein Public Viewing-Veranstalter keine zusätzliche Lizenz von Dritten benötigt und hierfür keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Eine Bewilligung der Suisa, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, genügt.[nbsp]
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Christian Belser, stellvertretender Leiter Rechtsdienst von GastroSuisse, zeigt sich zufrieden: „Das Urteil ist ganz im Sinne unserer Branche und ihrer Gäste. Die Bevölkerung profitiert davon, wenn Fussball-Meisterschaften zu vernünftigen Bedingungen auf Grossbildschirmen öffentlich übertragen werden können.“ Das aktuelle Gerichtsurteil bestätigt die bisherigen Empfehlungen von GastroSuisse an ihre Mitglieder, sich auf eine Suisa-Bewilligung zu beschränken.
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Die UEFA und die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG führten seit der EURO 08 Beschwerde gegen einen Beschluss der Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Mit dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde eine seit langem strittige Grundsatzfrage geklärt.
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GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Rund 21’000 Mitglieder (4’000 Beherbergungsanbieter), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.

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