Zürcher Wirte müssen wegen Lärms zahlen

In der Partystadt Zürich haben es Barbetreiber nicht immer leicht. Am Mittwoch wurden gleich zwei von ihnen wegen überlauter Musik zu Bussen verurteilt.

Am Mittwoch stand am Bezirksgericht Zürich ein eigentlich Doppelprozess auf dem Programm. Innerhalb einer Stunde sollten sich gleich zwei Zürcher Gastronomen wegen Ruhestörung vor den Schranken verantworten. Erstens der Geschäftsführer des Restaurants «Vertigo» an der Niederdorfstrasse. Zweitens der Betreiber der «5 i»-Bar an der Neugasse im Kreis 5. Beide Beschuldigten wurden wegen Widerhandlung gegen die Lärmschutzverordnung vom Stadtrichteramt zu Geldbussen von 100 Franken sowie 200 Franken verurteilt.

Der Vorwurf war einfach: Beide Betriebe hatten noch nach Mitternacht Nachbarn und Anwohner durch überlaute Musik gestört. Worauf jeweils die Polizei einschritt und Anzeige erstattete.

Beide Wirten liessen sich das nicht bieten und legten gegen die Verfügungen des Stadtrichteramtes Einsprachen ein. Allerdings warteten Zuschauer und Gerichtsberichterstatter vergeblich auf die vermeintlich prozessfreudigen Wirte. Sie krebsten zurück und akzeptierten damit die Schuldsprüche. Der zuständige Gerichtsvorsitzende Thomas Müller teilte mit, dass einer der Einsprecher ein untaugliches Dispensationsgesuch eingereicht habe. Der zweite Wirt habe nicht einmal die Vorladung abgenommen. Damit erwuchsen beide Bussen in Rechtskraft.

Quelle: 20min.ch

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